Kein Job, sondern Berufung
Die Familienpflegerinnen, Hauswirtschafterinnen und Dorfhelferinnen vertreten die Mutter in häuslichen Aufgaben, Betreuung und Erziehung der Kinder und wenn nötig die Bäuerin auf dem landwirtschaftlichen Betrieb.
Der landwirtschaftliche Betriebshelfer/die Betriebshelferin übernimmt beim Ausfall des Landwirts/der Landwirtin selbstständig alle Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs notwendig sind.