Wie es geht?
Einfacher als gedacht. Dazu sind nur 4 Schritte notwendig:
1. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Einsatzleitung auf. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und bei allen Fragen zur Finanzierung des Einsatzes.
2. Antrag auf Kostenübernahme
Die Kosten der Betriebs– und Haushaltshilfe werden in der Regel während eines Krankenhausaufenthaltes bis max. 12 Wochen und bei ambulanter Heilbehandlung meist bis zu vier Wochen finanziert. Hierzu lassen Sie sich den Antrag auf Betriebs– und Haushaltshilfe von uns oder der SVLFG zukommen. Sie können ihn auch herunterladen unter: https://www.svlfg.de/betriebshilfe-haushaltshilfe (Mit diesem Link können Sie auch einen Antrag auf Verlängerung herunterladen).
3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bitte reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Bescheinigung über die stationäre Aufnahme zusammen mit Ihrem Antrag auf Betriebs– und Haushaltshilfe bei der SVLFG ein. Hier wird der Anspruch geprüft und bei positiver Prüfung auch genehmigt. Unsere Empfehlung ist, den Antrag per E-Mail oder Fax vorab bei der SVLFG einzureichen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
4. Was ist noch zu beachten?
Sobald wir die Rückmeldung der SVLFG erhalten haben, ob und in welchem Umfang der Einsatz genehmigt wird, können unsere DorfhelferInnen oder BetriebshelferInnen den Einsatz bei Ihnen beginnen.