Wie es geht
Einfacher als gedacht: Jede gesetzlich krankenversicherte Familie mit Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren kann unsere Familienpflege beantragen. Der Hausarzt verschreibt die Familienpflege, die Krankenkasse muss dann den Einsatz genehmigen. Dann kann unser Familienpflegedienst auch bei Ihnen einspringen. Dazu sind nur 4 Schritte notwendig:
- Kontaktaufnahme
Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Einsatzleitung auf. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und in allen Fragen zur Finanzierung des Einsatzes.
- Ärztliche Bescheinigung
Wenn Sie zu Hause krank sind, benötigt die Krankenkasse als Kostenträger ein ärztliches Attest von Ihnen. Darin muss der Arzt neben einer Diagnose die Notwendigkeit und den Zeitumfang der erforderlichen Familienpflege/Haushaltshilfe begründen
- Antrag auf Kostenübernahme
Bitte setzen Sie sich vor Einsatzbeginn mit Ihrem Kostenträger in Verbindung und lassen Sie sich Folgendes zukommen:
- Antrag auf Haushaltshilfe
- ggf. Formular für das ärztliche Attest
Den vollständig ausgefüllten Antrag und das ärztliche Attest legen Sie dann umgehend dem Kostenträger vor. Dieser entscheidet nämlich über die Kostenübernahme der professionellen Hilfe.
- Was ist noch zu beachten?
Für die Leistung der Haushaltshilfe verlangen die Kassen oftmals eine Zuzahlung. Bei längeren Einsätzen oder sehr niedrigem Einkommen wird geprüft, ob eine Befreiung von der Zuzahlung möglich ist. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist keine Zuzahlung zu leisten.